Reiseschutz
R+V Versicherung:
Nicht nur sind wir als Reiseveranstalter dazu verpflichtet Ihnen mitzuteilen, dass Sie Ihre Reise und damit Ihr Geld versichern können für den Fall, dass IHNEN etwas passiert, sondern auch wir sind nach §651r BGB dazu verpflichtet Ihre Gelder, die Sie uns vor und während der Reise anvertrauen, zu versichern, falls UNS etwas passiert.
Vielen ist noch die Insolvenz von Thomas Cook in Erinnerung, als einer der ganz großen der Branche das Zeitliche segnete und viele Kunden in ihrem Urlaub bangen mussten, ob sie wieder in die Heimat kommen oder der Urlaub komplett ausfiel.
Aus diesem Grund sind wir bei der R+V versichert. Mit diesem starken Partner stellen wir sicher, dass Sie Ihr Geld im Fall unserer Insolvenz wieder sehen und/oder wieder gut aus dem Urlaub nach Hause kommen, falls Sie gerade noch mit uns auf Reisen sind.
Wir als Reiseveranstalter und Reisevermittler sind nach §6 Abs. 2 Nr. 9 BGB-Info V verpflichtet, Dich über folgende Absicherungsmöglichkeiten in Zusammenhang mit Deiner Buchung hinzuweisen:
Die Absicherung der Stornokosten durch eine Reiserücktritts-Versicherung sowie die Absicherung der Kosten eines Rücktransports bei Krankheit oder Unfall durch eine Reise-Krankenversicherung. Um Dir zusätzliche Laufereien und lästige Recherchen zu ersparen, sind wir Partner der Hanse Merkur und bieten Dir passend zu Deiner Reise einen maßgeschneiderten Reiseschutz an. Mit nur wenigen Klicks kannst Du Deine Reise individuell selbst absichern.
Hier kannst Du Deine Reiserücktrittsversicherung mit oder ohne Urlaubsgarantie (Reiseabbruchversicherung) abschließen: Reiserücktrittsversicherung Hanse Merkur
Hier geht's zum Abschluss Deiner Reisekrankenversicherung: Weltweiter Reiseschutz Hanse Merkur